Die Verfassung der freien Reichsstadt Rabenfels
1. Allgemeine Bestimmungen
§1 Die Serverregeln sind zu befolgen.
§2 Jedwede nationalsozialistische Äusserung o.Ä. wird mit einem Rauswurf aus der Stadt bestraft.
§3 Den Anordnungen des Bürgerrates sowie des Lord Mayor sind Folge zu leisten.
2. Der Bürgerrat und der Bürgermeister
§1 Der Bürgerrat wird für einen Monat gewählt. Während dieser Zeit haben die Mitglieder des Bürgerrates doppelte Steuern zu zahlen.
§2 Den Anweisungen der Mitglieder des Bürgerrates ist absolut Folge zu leisten
§3 Das Betreten des Sitzungsraumes des Rates ist für Bürger, die nicht Mitglied des Rates sind, unter Todesstrafe verboten.
§4 Der Bürgerrat besteht aus 7 Mitgliedern, deren Aufgabenverteilungen wie folgt sind:
1. Ein Richter zur Verurteilung von Griefern und Ähnlichem
2. Ein Kaufmann zur Überprüfung und Umsetzung des Wirtschaftssystems und zur Ausgabe von Rohstoffen
3. Ein Architekt zur Planung der Stadt und von Gebäuden
4. Ein Bürgermeister als Rats- und Stadtoberhaupt und zur Verwaltung
5. Ein Hauptmann der Stadtwache als Oberbefehlshaber der Streitkräfte
6. Ein Supporter zu Beantwortung von Fragen, allgemeinen Koordination, Verwaltung und als Stellvertreter des Bürgermeisters
7. Ein Bischof als Oberhaupt der Kirche und Seelsorger
§5 Der Bürgermeister wird alle 14 Tage gewählt. Dabei ist es strikt verboten, sich selbst zu wählen.
§6 Gesetzvorschläge seitens der Bürger müssen einem Mitglied des Rates mitgeteilt werden. Dieser schlägt das entsprechende Gesetz dann in der Ratssitzung vor.
§7 Ratsmitglieder können jederzeit durch ein Misstrauensvotum abgewählt werden. In diesem haben jedoch alle Bürger für eine Entmachtung zu stimmen.
3. Der Lord Mayor und Bürger mit Sonderstatus
§1 Der Lord Mayor ist Repräsentant der Stadt
§2 Der Lord Mayor kann durch ein Misstrauensvotum entmachtet werden. Dieses ist jedoch nur erlaubt, sofern er seinen Verpflichtungen ungenügend nachkommt.
§3 Der Titel Lord Mayor ist nicht mit Vergünstigungen verbunden
§4 Der Lord Mayor hat vierfache Steuern zu zahlen
§5 Es ist dem Lord Mayor erlaubt, Bürger mit Sonderrechten auszustatten
§6 Für Bürger mit Sonderrechten gelten Verschärfte Bedingungen hinsichtlich Verbrechen und Regelverstöße
§7 Bürger mit Sonderrechten haben erhöhte Steuern zu Zahlen
4. Berufe
§1 Wer einen Beruf ergreifen möchte hat dies dem Supporter oder dem Bürgermeister mitzuteilen. Diese entscheiden über Bezahlung und Vergabe des Berufes.
§2 Es ist dem Rat vorbehalten, Sonderberufe zu vergeben.
§3 Ratsmitglieder dürfen keinen Beruf nebenbei haben.
§4 Der Lord Mayor darf keinen Beruf nebenbei haben.
§5 Bürger mit Sonderberuf dürfen einen Beruf nebenbei haben.
§6 Bürger, die mehr als 3 Monate arbeitslos sind, müssen ihr Haus verlassen und werden als Obdachlos gekennzeichnet, bis sie einen Beruf haben.
§7 Obdachlose dürfen ihr Haus wieder benutzen, sobald sie einen Beruf haben
§8 Bei Nichtausübung des Berufes für mehr als 3 Monate wird der entsprechende Spieler als arbeitslos gekennzeichnet.
5. Steuern
§1 Steuern werden täglich erhoben.
§2 Bei Unfähigkeit der Zahlung von Steuern wird dem entsprechenden Spieler das Geld aus der Staatskasse geliehen. Dieses ist sobald wie möglich zurückzuzahlen.
§3 Regierungsmitglieder haben Sondersteuern zu zahlen
§4 Obdachlose sind Steuerbefreit
§5 Der Bürgermeister ist verpflichtet, die Steuern so niedrig wie möglich zu halten.
6. Wirtschaft
§1 Kaufmännern ist es erlaubt, günstig Ressourcen von der Stadt zu kaufen. Diese können dann zu vorteilhafteren Preisen auf dem Server verkauft werden.
§2 Kaufmänner haben eine niedrige Sondersteuer zu zahlen.
§3 Kaufmänner können der Stadt Ressourcen verkaufen.
§4 Betrug wird bei Kaufmännern hart bestraft.
7. Hinrichtungen und Militär
§1 Das Militär untersteht dem Hauptmann, welcher Mitglied des Stadtrates ist.
§2 Das Militär hat für die Sicherheit in der Stadt, für die Tötung von Mobs sowie für die Meldung von Griefern zu sorgen.
§3 Das Militär hat für die Einhaltung der Regeln zu Sorgen.
§4 Der Richter darf Verbrecher nach seinem Ermessen verurteilen
§5 Der Richter darf einen Henker für Hinrichtungen ermächtigen
§6 Zu Hinrichtungen muss der Delinquent mit einem festgelegten Skin sowie mit leerem Inventar erscheinen.
§7 Der Richter darf Verurteilte im Folterkeller Foltern
§8 Der Delinquent darf Einspruch erheben.
8. Das PvP-System
§1 Jeder Bürger darf sich nach Zahlung einer Bestimmten Summe im stadtinternen PvP-Gebiet eine Burg bauen. Er erhält hierfür eine Bestimmte Summe an Stein.
§2 Das Militär hat für die Befolgung von Regeln Sorge zu tragen.
§3 Jede Burg kann Belagert werden
§4 In der Stadt ist jedweder Kampf verboten
§5 TNT verboten, es sei denn es wird eine Sonderbestimmung vom Rat erlassen
§6 Exzessives Zerstören von Burgen ist verboten
Bei Einwänden oder Vorschlägen zu Gesetzesänderungen, PN an den Supporter oder den Bürgermeister.
Dies ist die Verfassung der freien Reichsstadt Rabenfels
Erlassen am 19. Juni 2011
Vom Lord Mayor
Dracon II. von Rabenfels.